Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Wann Sie zur Lohn- und Gehaltsabrechnung verpflichtet sind
- Ohne die Betriebsnummer läuft nichts
- Was Sie von Ihrem Mitarbeiter benötigen
- Was steuerlich zu beachten ist
- Was sozialversicherungsrechtlich gilt
- Was Ihr Mitarbeiter wann wie erhält
- Welche Aufzeichnungen und Meldungen sonst erforderlich sind
- Wie lange Sie das Lohnkonto aufbewahren müssen
- Wie Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung zeitsparend durchführen
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Wann Sie zur Lohn- und Gehaltsabrechnung verpflichtet sind
Grundsätzlich gilt: Sie müssen für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto anlegen und eine Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen. Diese Pflicht gilt aber nicht in Bezug auf die selbstständig für Sie Tätigen: Von diesen erhalten Sie eine Rechnung und die Sache ist mit deren Bezahlung für Sie erledigt.
Das bedeutet letztlich, dass Sie beide Personengruppen voneinander abgrenzen müssen:
Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn Ihr Mitarbeiter hinsichtlich seiner Arbeitszeit, seines Arbeitsorts und der Art und Weise seiner Tätigkeit von Ihnen Weisungen entgegennehmen muss.
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