Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung
- Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung
- Wer Anspruch auf Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung hat
- Wann Sie Ihre Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen müssen
- In welchen Fällen ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht
- Wann ein Anspruch auf kurzfristige Arbeitsfreistellung besteht
- Wie Ihr Mitarbeiter Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung geltend machen muss
- Wann keine Ansprüche auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung bestehen
- Wann und wie Sie den Freistellungsanspruch einschränken können
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Wer Anspruch auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung hat
Anders als bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Sie nur Ihren Arbeitnehmern gewähren müssen, betrifft der Anspruch auf Sonderurlaub bzw. Arbeitsfreistellung sämtliche Dienstverpflichtete.
Er gilt deshalb auch für Ihre freien Mitarbeiter und arbeitnehmerähnlichen Personen, wie etwa Ihre Heimarbeitnehmer oder die ausschließlich für Sie tätigen Handelsvertreter. Ebenso haben Ihre Auszubildenden Anspruch auf Sonderurlaub und bezahlte Arbeitsbefreiung.
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