Cake & Coffee

Webseiten für die Gastronomie

Nutzungsdauer

Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann.

Es wird unterschieden zwischen geschätzter und tatsächlicher Nutzungsdauer.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links:


Betriebswirtschaftliche Betrachtung

Geschätzte Nutzungsdauer

Hierunter versteht man die geplante Dauer der Nutzung eines Anlagegutes in einem Betrieb. Diese Dauer und der entsprechende Zeitraum ist die Basis für die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsgutes. Grundlage für die Ermittlung der Nutzungsdauer bilden Erfahrungswerte, die für die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung angesetzt werden.

Für Geräte im Bauwesen werden die Nutzungsdaueren in der Baugeräteliste in Nutzungsjahren (identisch mit den Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen) und in Vorhaltemonaten angegeben.

Tatsächliche Nutzungsdauer

Im Gegensatz zur geschätzten Nutzungsdauer steht die tatsächliche Nutzungsdauer erst nach Beendigung des Nutzungsvorgangs definitiv fest.

Die tatsächliche Nutzungsdauer wird beeinflusst durch:

  • technische Überalterung,
  • Verschleiß,
  • Wartung und Pflege,
  • Reparaturen,
  • Witterungseinflüsse.

Mit Hilfe der Investitionsrechnung kann die betriebswirtschaftlich optimale Nutzungsdauer bestimmt werden.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links:


Steuerliche Nutzungsdauer

Steuerlich ausschlaggebend und damit für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung maßgebend sind die sogenannten AfA-Tabellen, in denen die Finanzverwaltung für viele Güter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festlegt. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur möglich, wenn eine andere - meist kürzere - Nutzungsdauer nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann. Teilweise wird auch von TBR (time between replacement) gesprochen. Ein Grund für eine Verkürzung der Nutzungsdauer kann eine überdurchschnittliche Nutzung des Wirtschaftsgutes sein, wie z.B. Schichtbetieb. Ab einem 2 - Schicht - Betrieb ist eine Verkürzung der Nutzungsdauer möglich. Auch bei Anschaffung gebrauchter Maschinen tritt der Fall ein.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links:

Leasing

Inhalt:

  • Operatives Leasing
  • Weblinks

Operatives Leasing

Das operative Leasing (auf Englisch auch Operate-Leasing oder Operatingleasing genannt) ist eine Form des Leasing, die der Miete weitgehend ähnlich ist, jedoch in vielen Fällen weitere mietuntypische Dienstleistungen einschließt. Wesentliche Merkmale sind:

  • Keine feste Grundmietzeit und somit jederzeitiges Kündigungsrecht innerhalb der Kündigungsfrist oder
  • Sehr kurze Grundmietzeit, innerhalb derer aber eine Vertragskündigung nicht gestattet ist
  • Der Leasing-Geber trägt das volle Investitionsrisiko
  • Zusätzliche Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur

Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung erfolgt beim Leasing-Geber. Dieser schreibt die Leasing-Objekte über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (Abschreibung). Der Leasing-Nehmer kann die gezahlten Leasing-Raten als Aufwand verrechnen.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:

Preisuntergrenze

Die Preisuntergrenze (PUG) gibt den Verkaufspreis an, den ein Unternehmen für sein Erzeugnis fordern muss, um kurz- oder langfristig zu bestehen.

In wirtschaftlich schlechten Zeiten, die durch Absatzeinbußen gekennzeichnet sind, wird die Unternehmensleitung gezwungen sein, die Verkaufspreise zu senken, um den Absatzrückgang aufzuhalten. Man muss dann wissen, in welchem Ausmaß die Preissenkung vorgenommen werden kann, ohne Verluste zu erleiden.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Langfristige Preisuntergrenze

Die langfristige Preisuntergrenze legt den Preis fest, der zu kostendeckenden Erlösen führt. Die Produktion kann in dieser Situation über längere Zeit fortgesetzt werden, da Ersatzinvestitionen durchführbar sind. Zur Erhaltung der Arbeitsplätze und zur Stabilisierung des Absatzes wird die Unternehmensleitung diese Preisuntergrenze anstreben.

Früherer Nettoverkaufspreis
- Preissenkung
= Neuer Nettoverkaufspreis

Ergebnisrechnung:

  Umsatzerlöse
- variable Kosten
= Deckungsbeitrag 1
- erzeugnisfixe Kosten
= Deckungsbeitrag 2
- erzeugnisgruppenfixe Kosten
= Deckungsbeitrag 3
- unternehmensfixe Kosten
= Betriebsgewinn/Betriebsverlust

Reichen die Umsatzerlöse insgesamt aus, um alle anfallenden Kosten zu decken, so hat der Verkaufspreis die langfristige Preisuntergrenze erreicht.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Kurzfristige Preisuntergrenze

Die kurzfristige Preisuntergrenze (auch:absolute Preisuntergrenze) legt den Preis fest, der genau die variablen Stückkosten deckt. In Höhe der gesamten fixen Kosten (= Kosten der Betriebsbereitschaft) ergibt sich dann ein Betriebsverlust.

Kurzfristige Preisuntergrenze = Variable Kosten geteilt durch Absatzmenge

Die kurzfristige oder absolute Preisuntergrenze ist erreicht, wenn der Nettoverkaufspreis gerade die variablen Stückkosten des Erzeugnisses deckt. Auf den Ersatz der ohnehin anfallenden Fixkosten wird vorübergehend verzichtet.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze

Erfolgt die Ausrichtung der Verkaufspreise nach der kurzfristigen Preisuntergrenze, kann ein Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Da in der kurzfristigen Preisuntergrenze nur die variablen Kosten erfasst werden, bleiben die fixen Kosten, die kurzfristig zu Ausgaben führen, unberücksichtigt. Das sind insbesondere Mietaufwendungen, betriebliche Steuern, Gehälter, Löhne, Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge. Die liquiditätsorientierte Preisuntergrenze wird nach folgender Rechnung festgelegt:

(Variable Kosten[Kv] + kurzfristig ausgabenwirksame fixe Kosten[Kf]) / Absatzmenge

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:

Kapital

{loaposition debug}

Kapital ist ein Begriff, der in den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, aber auch in der Umgangssprache unterschiedlich verwendet wird. Das Kapital ist in der Begriffswelt der klassischen Volkswirtschaftslehre einer der drei Produktionsfaktoren (neben der Arbeit und dem Boden).

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Einleitung

Im neueren volkswirtschaftlichen Denken wird Information oder Wissen als ein vierter Produktionsfaktor eingeführt, so dass neben dem Kapital (Finanzkapital, Anlagekapital) im klassischen Sinne diese drei weiteren Produktionsfaktoren existieren:

  • Humankapital (Arbeit)
  • Natürliche Ressourcen (Boden)
  • Technologisches Wissen, Information (Wissen)

Kapital entsteht durch die Bildung von Ersparnissen (Konsumverzicht) bzw. Investitionen. Die Bildung von Kapital erhöht die Produktivität der übrigen Produktionsfaktoren und führt damit zu höheren Erträgen, die wiederum zur weiteren Kapitalbildung beitragen, aber auch die Voraussetzung einer besseren Entlohnung des Produktionsfaktors Arbeit sind.

Das Kapital besitzt " wie andere Wirtschaftsgüter " die Eigenschaft der Knappheit. Aus der Eigenschaft der Knappheit entsteht der Kapitalzins. Der Kapitalzins ist die Nutzungsgebühr des Kapitals. Die Knappheit des Kapitals kann natürlichen Ursprungs sein oder künstlich erzeugt worden sein. Das Kapital wird nur gegen eine Nutzungsgebühr, den Kapitalzins weitergegeben.

Da Kapital betriebswirtschaftlich (siehe unten ) Vermögen ist, kann es am Markt auf der Angebotsseite in wenigen Händen oder in einer einzigen Hand konzentriert sein ("Kapitalkonzentration"), tritt dann also als Oligopol oder sogar Monopol auf. Diese günstige Position kann als ein zusätzliches "Kapital" aufgefasst werden.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Kapital in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

In der VGR wird in der Regel vom Vermögen, weniger von Kapital gesprochen (z. B. Reinvermögen, Anlagevermögen, aber auch Kapitalstock, Brutto- und Nettogeldvermögen). Sucht man gesamtwirtschaftliche Daten über "Kapital", muss man also in der VGR nach Daten über "Vermögen" suchen.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Kapital in der Betriebswirtschaftslehre

Kapital ist eine werthaltige Sache, die zur Vergrößerung ihres eigenen Wertes eingesetzt wird (Geld kauft Arbeit und Produktionsmittel, um das Produkt mit Gewinn zu verkaufen). In der Bilanz wird es dem entsprechend auf der Haben-Seite gebucht.

Kapital kann man demnach unterteilen in:

  • Geldkapital (Bargeld oder Buchgeld)
  • Sachkapital auch Güter genannt (beispielsweise Maschinen)
  • Anrecht auf Kapital (beispielsweise Forderungen, Schuldtitel, Kredite, Aktien, Derivate)

Ein weiterer Kapitalbegriff im engeren ökonomischen Sinne ist der buchhalterische Kapitalbegriff, der die besonderen rechnerischen Aspekte des Kapitals erfasst. Die statische Bilanzauffassung interpretiert die Bilanz als eine Kapitalbilanz. Die Aktivseite der Bilanz oder Aktiva weist das Vermögen (Kassenbestand, Forderungen, Vorräte, Anlagegüter) aus, also jene Vermögensteile, in welchen das Kapital kurzfristig (Umlaufvermögen) oder längerfristig (Anlagevermögen) angelegt ist. Somit die Vermögensstruktur und die Gesamthöhe des Vermögens, die das Gesamtkapital darstellt, sprich die Mittelverwendung. Die Passivseite der Bilanz oder Passiva zeigt hingegen das Kapital, sprich die Mittelherkunft. Sie ist unterteilt in Fremdkapital und Eigenkapital. Sie zeigt als Fremdkapital alle Verbindlichkeiten, und sie weist, als verbleibende Differenz zur Aktivseite, damit die Höhe des Eigenkapitals aus.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:

Leistung im Rechnungswesen

Leistung ist eine gezielte Handlung, die zu einem betrieblichen Wertezuwachs, Ertrag oder Erlös führt. Damit eine Leistung erbracht werden kann, braucht es einen Werteinsatz bzw. eine Faktorkombination aus Arbeit, Betriebsmitteln und Werkstoffen. Durch den Werteinsatz entstehen Kosten, der Gegenbegriff von Leistung. Leistung, Ertrag und Erlös werden synonym verwendet. Erlös und Ertrag bezeichnen Art und Inhalt der Leistung: Erlös steht für Absatzleistung, Ertrag für die Produktionsleistung und Gesamtleistung.

Der betriebswirtschaftliche Leistungsbegriff wird in der Betriebsbuchhaltung bzw. in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) verwendet. Es gibt Sach- und Dienstleistungen oder eine Kombinationen von beiden. Die Erstellung eines Produktes im betrieblichen Produktionsprozess ist eine Sachleistung, das Erbringen einer immateriellen Serviceleistung eine Dienstleistung.

Zu den Sachleistungen gehören Umsatzerlöse, Lagerleistungen (Mehrbestand als positive Bestandsveränderungen zu Herstellkosten), innerbetriebliche Leistungen und aktivierte Eigenleistungen.

Durch die Gegenüberstellung von Leistung (Erlös/Ertrag) und Kosten entsteht der interne oder betriebliche Erfolg.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:

Lieferant

Ein Lieferant versorgt einen Abnehmer mit Waren oder Dienstleistungen. Der Ausdruck ist mit dem französischen livrer verwandt und stammt aus dem 16. Jahrhundert. In der Buchhaltung ist der Lieferant ein Kreditor, dem Zahlungen geschuldet werden, während einem die eigenen Kunden als Debitoren Zahlungen zu leisten haben.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Systematisierungskriterien

Die Schnittstelle zwischen Abnehmer und Lieferant bildet zumeist der Einkauf eines Unternehmens. Für die Systematisierung und Ermittlung der strategischen Bedeutung bedient sich das Beschaffungsmanagement bestimmter Kriterien. Die Systematisierung des Lieferanten kann dabei anhand von zwei Dimensionen erfolgen: Klassifizierung und Positionierung im Zuliefernetzwerk.

Klassifizierung

Die Klassifizierung unterteilt Lieferanten wie folgt:

  • Teile-, Materiallieferant
  • Komponenten-, Fuktionsgruppenlieferant
  • Modullieferant
  • Systemlieferant

Ferner sind insbesondere in der Automobilindustrie gemäß VDA Empfehlung 4961/2 die Klassifizierungen Generalunternehmer und Entwicklungsdienstleister zu identifizieren.

Positionierung im Zuliefernetzwerk

Die Positionierung im Zuliefernetzwerk (auch Zulieferpyramide) gibt an, an welcher Stelle innerhalb der Zulieferpyramide der Lieferant positioniert ist. Dabei wird zwischen Tier-1, Tier-2, ... Tier-N und ferner Rohmateriallieferant unterschieden. Geläufig sind ebenfalls die Benennungen First Tier, Second Tier etc.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:

Mahnung

Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Die Mahnung ist (neben Bestehen eines fälligen Anspruchs und Nichtleistung durch den Schuldner) Voraussetzung für den Verzug des Schuldners ( § 286 BGB). Verzug tritt nicht ein, solange der Schuldner die Nichtleistung nicht zu vertreten hat, wofür er aber beweispflichtig ist.

Wenn durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich nach einem vorausgehenden Ereignis kalendermäßig berechnen lässt (z. B. "zwei Wochen ab Lieferung", "ab Zugang der Rechnung", "ab Kündigung"), ist die Mahnung nicht erforderlich ( § 286 Abs. 2 BGB). Einer Mahnung bedarf es auch dann nicht, wenn der Schuldner die kurzfristige Leistung ausdrücklich zugesagt hat, aber diese Zusage nicht einhält (sog. Selbstmahnung) oder wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat (z. B.: "Von mir bekommen Sie kein Geld!").

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt - ohne dass er gemahnt werden müsste - spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher ( § 13 BGB), muss er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden sein. Die Verzugszinsen werden bei der ersten Mahnung nicht berechnet.

Die Mahnung ist an keine Form gebunden, aus Beweisgründen empfiehlt sich aber die Schriftform und das entsprechende Schriftstück wird als Mahnbrief bezeichnet. Das Mahnschreiben muss den Schuldner als Person, Firma oder Verein eindeutig benennen. Die Mahnung muss die bestimmte und eindeutige Aufforderung an den Schuldner enthalten, seine Vertragspflicht (bspw. Zahlung, Lieferung o. ä.) zu erfüllen. Um ein Indiz für den Zugang der Mahnung zu haben, kann die Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein notwendig sein.

Wenn der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug kommt, muss er die dafür dem Gläubiger etwa entstehenden Kosten, zum Beispiel Gebühren eines Rechtsanwalts oder einer Inkassofirma, nicht tragen. Erst die danach anfallenden Kosten weiterer Zahlungsaufforderungen oder anderer Maßnahmen hat er als Verzugsschaden dem Gläubiger zu ersetzen.

Sofern Mahnkosten überhaupt anerkannt werden (s. o.), ist noch problematisch, in welcher Höhe der Gläubiger für die jeweilige Mahnung selbst Kosten berechnen darf. Diese Grenze wird in der deutschen Rechtsprechung je nach dem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichtes (OLG) unterschiedlich bestimmt. Zumindest ist es einhellige Meinung, dass eine Obergrenze besteht. Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzte Pauschale von 30 DM pro Mahnschreiben wird jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstände für unangemessen und somit unwirksam erachtet. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht führte dazu unter Verweis auf unterschiedliche Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus: "Die [...] Höhe der Schadenspauschale von 30 DM je Mahnung [..] ist ungewöhnlich hoch. So ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits streitig, ob eine Pauschale von 5 DM je Mahnung noch angemessen ist (verneinend OLG Karlsruhe ZIP 1985, 603/ 607; OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242/ 243; bejahend OLG Düsseldorf WM 1985, 17/ 18; OLG Köln WM 1987, 1548/ 1550)."

Die Wirkungen einer Mahnung werden auch durch Erhebung der Leistungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren erreicht.

Die Mahnung als solche beeinflusst nicht den Ablauf der Verjährung des Anspruchs. Erst wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, etwa durch Bitte um Zahlungsaufschub, Teil- oder Zinszahlung, beginnt die Verjährung neu ( § 212 BGB).

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auch Goodwill (bzw. Badwill, wenn er negativ ist) genannt. Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden bereit zu zahlen ist. Der Geschäfts- oder Firmenwert darf sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz nur dann aktiviert werden, wenn er im Rahmen eines Unternehmenskaufs tatsächlich erworben wurde (derivativer Geschäfts- oder Firmenwert). Er stellt dann die Differenz von Kaufpreis und Substanzwert dar. In diesem Fall muss in der Steuerbilanz der Firmenwert ausgewiesen werden ( § 5 (2) EStG).

Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Ertragswert abzüglich des Substanzwertes eines Unternehmens. Der Substanzwert weicht von den Buchwerten ab, da er normalerweise auch die Stillen Reserven berücksichtigt.

Buchwert des Eigenkapitals + Stille Reserven = Substanzwert
Kaufpreis - Reinvermögen (Teilwert, d.h. inkl. stille Reserven) = Firmenwert (= Goodwill)


Deutsches Handels- und Steuerrecht

Nach deutschem Handelsrecht ist der Goodwill in der Bilanz unter den immateriellen Vermögensgegenständen (Gliederungspunkt A. I. 2. "Geschäfts- oder Firmenwert" nach § 266 Abs. 2 HGB) auszuweisen. Ein selbstgeschaffener Goodwill (originärer Geschäfts- oder Firmenwert) setzt sich aus nicht objektivierbaren Werten wie Organisation, Know-how, Kundenstamm, Qualität des Managements o. ä. zusammen und bildet sich während der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Da er jedoch selbstgeschaffen und nicht entgeltlich erworben wurde, darf er weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz aktiviert werden.

Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert ist, wenn er angesetzt wird (Aktivierungswahlrecht), nach § 255 Abs. 4 HGB entweder in jedem der Folgejahre des Firmenkaufes zu mindestens einem Viertel, also in spätestens 4 Jahren komplett abzuschreiben, oder planmäßig über seine voraussichtliche Nutzungsdauer (gem. § 255 IV S. 3 HGB). Letztere Möglichkeit wurde eingeführt, um eine übereinstimmende Handhabung in Handels- und Steuerbilanz zu ermöglichen. Die Nutzungsdauer orientiert sich nunmehr in der Praxis häufig an der Abschreibung in der Steuerbilanz, in welcher der Goodwill zwingend aktiviert werden muss und über 15 Jahre abgeschrieben wird ( § 7 Abs. 1 S. 3 EStG). Der Beginn der Abschreibung im Zugangsjahr ist nach h. M. durchaus zulässig, sogar bis zur Höhe des aktivierten Betrages (vgl. ADS, § 255 Tz. 279; Beck ´scher Bilanzkommentar, § 255 Tz. 519). Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wird die Ansetzung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwert als Vermögensgegenstand zur Pflicht.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links:


Internationale Rechnungslegung

Nach internationaler Rechnungslegung ist der Goodwill in der Handelsbilanz sowohl nach US-GAAP als auch nach IFRS zwingend zu aktivieren. Allerdings gilt auch nach IFRS für den selbstgeschaffenen Firmenwert (originären Geschäfts- oder Firmenwert) ein explizites Aktivierungsverbot (IAS 38.48). Gleiches gilt nach US GAAP, da der selbstgeschaffene Firmenwert nicht einzeln identifiziert und seine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann (FAS 142.10). Da es sich beim derivativen Unternehmenswert um einen Vermögenswert ohne abzuschätzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planmäßig abgeschrieben (Impairment-only-Ansatz). Anstelle der Abschreibung erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach IAS 36.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links:

Fremdkapital

Das Fremdkapital stellt einen Teil der Bilanz eines Unternehmens dar und wird auf der Seite der Passiva aufgeführt. Es stellt also einen Teil der Mittel dar, mit denen das Unternehmensvermögen finanziert wurde.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:


Einleitung

Das Fremdkapital stellt den Teil der Mittel dar, der nicht vom Unternehmen oder dessen Inhabern zur Verfügung gestellt wird. Dazu zählen unter anderem Darlehen von Banken und Obligationen, die mit weiteren Finanztiteln unter dem Oberbegriff Verbindlichkeiten zusammengefasst werden.

Hinzu kommen Rückstellungen, die für voraussehbare später zu leistende Zahlungen getätigt werden, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist, beispielsweise Steuerzahlungen und Sozialleistungen für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Schließlich werden die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Literatur noch zum Fremdkapital gezählt.

Innerhalb der Verbindlichkeiten kann ein Bereich unternehmensnahen Fremdkapitals unterschieden werden. Hierzu zählen Darlehen von Stakeholdern des Unternehmens, beispielsweise Aktionären oder Mitarbeitern.

Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung wird Fremdkapital als Differenz zwischen den zu finanzierenden Gesamtkosten z.B. für den Bau oder Erwerb einer Immobilie und dem vorhandenen Eigenkapital bezeichnet. Es ist die Summe aller bei Kreditinstituten und sonstigen Kreditgebern (z.B. Arbeitgeber, öffentliche Hand, Privatpersonen) aufgenommenen Darlehen zur Finanzierung eines Bauvorhabens und wird im Finanzierungsplan dokumentiert.

Im Rahmen der Optionspreistheorie kann Fremdkapital auch als Short Put gesehen werden. Solange das Unternehmen insolvent ist, also bis zu einem bestimmten Rückzahlungsanspruch, erhalten Fremdkapitalgeber lediglich den Restwert des Unternehmens. Ab dem Punkt, an dem alle Rückzahlungsansprüche getilgt werden können, erhalten die Eigenkapitalgeber die weiteren Erlöse aus Cashflows. Dies äußert sich in einer horizontal verlaufenden Kurve des Fremdkapitalanspruchs.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen:

Brutto

Der Begriff Brutto stammt aus dem Italienischen für "hässlich" und bedeutet etwa: mit Verpackung, vor Abzug der Kosten. Ursprünglich leitet sich das Wort vom lateinischen Begriff brutus für "schwerfällig", "stumpf", "unrein" ab.

Die Differenz von Brutto und Netto wird Tara genannt.

Beispiele:

  • Ein Bruttopreis enthält bereits die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (Netto + Steuern = Brutto).
  • Ein Bruttogehalt (Arbeitsentgelt) wurde noch nicht um Steuern oder Sozialabgaben vermindert (Brutto - Steuern - Sozialabgaben = Netto).
  • Ein Bruttogewicht beinhaltet das Gewicht des Wägegutes und seiner Verpackung sowie sonstiger Verpackungseinheiten.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis & Einkaufsführer finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links und Adressen: