Checkliste Lohnpfändung für Sie als Arbeitgeber
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ja | nein |
Ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formal in Ordnung und korrekt zugestellt worden? |
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Enthält der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung?
Wenn ja, Drittschuldnererklärung innerhalb von zwei Wochen abgeben. |
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Besteht mit dem Schuldner ein Arbeitsverhältnis, oder wurde erneut binnen neun Monaten nach seinem letzten Ausscheiden mit dem Mitarbeiter ein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen?
Wenn ja, Forderung anerkennen und Zahlungsbereitschaft erklären.
Wenn nein, Forderung nicht anerkennen und Zahlungsbereitschaft verweigern. |
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Ist das Arbeitseinkommen bereits anderweitig verpfändet oder abgetreten?
Wenn ja, Abtretungsempfänger oder Pfändungsberechtigten benachrichtigen und die Höhe des Anspruchs, für den abgetreten oder bereits gepfädet wurde, angeben. |
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Liegen mehrere Pfändungen verschiedener Gläubiger vor?
Wenn ja, Gläubiger und deren Forderungen angeben. |
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Hinterlegung
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ja | nein |
Liegen Ihnen eine Pfändung und eine oder mehrere zweifelhafte Abtretungen vor?
Wenn ja, hinterlegen Sie nach § 372 BGB und stellen Sie einen Antrag auf Erlass einer Annahmeanordnung an das Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) unter Verzicht auf das Recht auf Rücknahme. Überweisen Sie den pfändbaren Betrag auf das Konto der Justizkasse, zeigen Sie die Hinterlegung allen in Frage kommenden Gläubigern und dem Mitarbeiter an, geben Sie auch nachträglich pfändende Gläubiger der Hinterlegungsstelle bekannt und zeigen Sie auch diesen die Hinterlegung an. |
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Liegt Ihnen eine zweifelhafte Pfändung vor?
Wenn ja, hinterlegen Sie nach § 372 BGB mit dem oben genannten Antrag und den dort beschriebenen Maßnahmen. |
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Liegen Ihnen mehrere Pfändungen vor?
Wenn ja, hinterlegen Sie nach § 853 ZPO. Stellen Sie einen Antrag auf Erlass einer Annahmeanordnung beim Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) und überweisen Sie den pfändbaren Betrag auf das Konto der Justizkasse. Zeigen Sie die Hinterlegung dem Vollstreckungsgericht unter Beilage der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bzw. der Abtretungserklärung an. |
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Liegen Ihnen mehrere Pfändungen zusammen mit einer oder mehreren Abtretungen vor?
Wenn ja, hinterlegen Sie nach § 853 ZPO und ergreifen Sie die vorgenannten Maßnahmen bei Vorliegen mehrerer Pfändungen. |
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